20 Jahre Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

Delme-Werkstattrat feiert Jubiläum dieser Gesetzesregelung

23. September 2021

Am 23. September 2021 feiern bundesweit Werkstätten für Menschen mit Behinderung den 20. Geburtstag der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Bis diese gesetzliche Regelung für die Mitwirkung von Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung realisiert wurde, brauchte es bereits 21 Jahre Vorlauf. Der Werkstattrat und die Geschäftsführung der Delme-Werkstätten haben auf die gemeinsame Umsetzung der WMVO feierlich angestoßen.

„Nicht über uns, ohne uns!“ – mit diesen Worten weist das Banner der Werkstatträte Niedersachsens auf das 20. Jubiläum der Werkstättenmitwirkungsverordnung hin. Und darum geht es letztlich bei diesem Geburtstag, nämlich um die Mitbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung als Beschäftigte in Werkstätten, wenn es um ihre Belange geht. Das Jubiläum zeigt, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist, und es einen langen Vorlauf brauchte, damit Werkstatträte bundesweit als Selbstvertretungsgremium für die Interessen der Beschäftigten einstehen durften.

„Auch wenn aktuell der 20. Geburtstag der WMVO gefeiert wird, macht doch gerade dieses Datum deutlich, wie lange es gebraucht hat, bis die Mitbestimmung und Mitgestaltung von Werkstatt-beschäftigten im Gefüge eines Unternehmens genauso wesentlich und beachtlich wurde wie seit viel längerer Zeit das Bestehen des Betriebsverfassungsrechtes. Der Weg von der Mitwirkung zur Mitbestimmung durch die Anpassung über das Bundesteilhabegesetz im Jahr 2017 war dann ein weiterer wesentlicher Meilenstein. Die WMVO ist eine große Errungenschaft mit weitreichenden Rechten und Pflichten, Möglichkeiten und Regelwerken.“, erklärt Delme-Geschäftsführerin Nahid Chirazi.

Auch Andreas Schneider, der Vorsitzende des Werkstattrates aller Delme-Standorte im Landkreis Diepholz, in Ganderkesee und Delmenhorst, bewertet die Werkstättenmitwirkungsverordnung als positiv: „Ich find, die WMVO ist für den Werkstattrat sehr gut, da sie uns Mitbestimmung und Mitsprache ermöglicht. Die waren vorher noch nicht gesetzlich verankert, aber seit 2001 schon. Es ist auch gut, dass die WMVO für alle Werkstatträte und Werkstätten als Arbeitsmaterial und Vorgabe dient.“ Die einzige Kritik der Werkstatträte Niedersachsens richtet sich darauf, dass die WMVO noch nicht in allen Werkstätten vollständig umgesetzt wird und „an einigen Stellen nicht ganz deutlich“ ist. 

Die Delme-Werkstätten haben bereits vor 2017 viele Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in z. B. der Auswahl von Fachpersonal oder der Bestimmung von Urlaubszeiten etabliert. Dennoch ist die Ausweitung der WMVO in den Mitwirkungsbereichen ein wesentlicher Aspekt der inklusiven Arbeitswelt und der damit einhergehenden Rechte von Werkstattbeschäftigten und deren Interessensvertretern. 

Miteinander an Themen zu arbeiten und um Lösungen teilweise auch zu ringen fordert die Unternehmensleitung, den Werkstattrat und den Betriebsrat und führt zu Gesprächen und Verhandlungen auf Augenhöhe. 

„Die weitere Annäherung an Arbeitnehmerrechte und die politische Anpassung von vorhandenen Regularien wird sicherlich die Herausforderung der nächsten 20 Jahre sein. Insofern kann dieser Geburtstag gleichzeitig wegweisend für alle notwendiger Änderungen, welche in den kommenden Jahren vollzogen werden müssen, gesehen werden.“, so Nahid Chirazi während der kleinen Jubiläumsfeier, bei der sie mit sieben Werkstattratsmitgliedern, der Frauenbeauftragten Anne Dommershausen und Vertrauensperson Maike Brammer – natürlich alkoholfrei – auf „20 Jahre WMVO“ angestoßen hat.

Kleine Chronik der WMVO:

1980
Die Werkstätten-Verordnung (WVO) tritt in Kraft. Darin gibt es die Pflicht Beschäftigte in angemessener Weise zu beteiligen. – Es wurden die ersten Gremien von Beschäftigten gebildet.

1987
Es wird eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich um die Regelungen der Mitwirkungen Gedanken machen.

1997
Es gibt Änderungen des Schwerbehindertengesetz. Es wird die Mitwirkung in Werkstätten thematisiert. Zum 1. Mal steht der Begriff „Werkstatträte“ im Gesetz.

2001
WMVO tritt in Kraft

2003/2004
Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnungen der Caritas und der Diakonie werden eingeführt.

2017
Verbesserung der WMVO
- Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) festgesetzt
- Mitbestimmung für die Werkstatträte
- externe Vertrauensperson dürfen eingestellt werden
- Vertrauensperson wird ermöglicht
- Frauenbeauftragte wird eingeführt

2020
„Digitalisierung“ der WMVO - Sitzungen und Beschlüsse dürfen nun per Videokonferenz stattfinden

Für mehr Infos: www.werkstatträte-niedersachsen.de und www.bagwfbm.de .

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