Der Betriebsrat der Delme-Werkstätten gemeinnützige GmbH ist die gewählte Vertretung aller Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Der Grundgedanke ist, die Mitarbeiter an betrieblichen Vorgängen und Entscheidungen zu beteiligen. Deshalb setzt sich der aus aktuell maximal 11 Mitarbeitenden bestehende, gewählte Betriebsrat aktiv für die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Er arbeitet auch auf der Basis der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung.Â
Die Aufgaben des Betriebsrates umfassen die Wahrung, Wahrnehmung der Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.