Für unsere gewerblichen Kunden

Qualität und Termintreue haben bei uns höchste Priorität. Lernen Sie unsere Arbeitsbereiche, unser Leistungsangebot und unsere maschinelle Ausstattung kennen.

Auftraggeber, die zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können nach § 223 SGB IX durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen 50% der Arbeitsleistung der Werkstatt bzw. der Beschäftigten auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an unseren Vertriebsleiter Thomas Moss per E-Mail an t.moss@delme-wfbm.de.