Die Mitglieder des Werkstattrates vertreten die Interessen der Beschäftigten in der Delme-Werkstätten gGmbH gegenüber der Geschäftsführung, den Leitungen Betriebe und nach außen. Sie werden alle vier Jahre neu gewählt.
Interessenvertretung bedeutet: Der Werkstattrat ist da, wenn Beschäftigte Fragen, Probleme, Ideen oder Wünsche haben.
In der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO, § 5) sind die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für den Werkstattrat dargelegt:
Mitbestimmungsrechte bestehen beispielsweise bei der Darstellung und Verwendung des Arbeitsergebnisses, beim Gesundheitsschutz, bei der Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, bei der Gestaltung von Arbeit und den zusammenhängenden Aspekten, bei Umsetzungen und Baumaßnahmen.
Mitwirkungsrechte haben wir beispielsweise in den Bereichen der Werkstattordnung, der Arbeitszeit, des Arbeitsentgeltes, der Urlaubsplanung, der Verpflegung, bei Fort- und Weiterbildungen, Gestaltung wichtiger Räumlichkeiten und bei sozialen Aktivitäten.
Seit November 2023 sind Dennis Niemann der 1. Vorsitzende und Bianca Zwicker die 2. Vorsitzende.