Arbeitsbegleitende Massnahmen

Werkstatt ist mehr als nur Arbeit. Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben auch den Auftrag, den Beschäftigten in seiner Entwicklung und seiner Persönlichkeit zu fördern.

Deshalb bieten wir im Berufsbildungs- und im Arbeitsbereich so genannte arbeitsbegleitende Maßnahmen an. Diese Maßnahmen sind Bestandteil der Arbeitszeit.

Bei den arbeitsbegleitenden Maßnahmen kann es sich um ganz unterschiedliche Angebote handeln wie:

  • Maßnahmen zur Verbesserung schulischer Kenntnisse
  • Sport- und Bewegungsangebote
  • Info- oder Fortbildungsveranstaltungen zu speziellen Themen
  • kulturelle Angebote und Engagements
  • Freizeitmaßnahmen