COVID-19: Aufhebung der Freiwilligkeit für alle Beschäftigten

(Stand: 22.09.2021)

22. September 2021

Das Bundesland Niedersachsen hat im August den bisherigen Corona-Stufenplan abgelöst und neue Warnstufen und Leitindikatoren eingeführt. Dies hatte neue Regeln für Einzelhandel, Gastronomie, weitere andere Lebensbereiche und aber auch für Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung zur Folge.

Hier finden Sie mehr Informationen zur aktuellen Nds. Verordnung.

Der darin enthaltene Paragraf 18 bezieht sich auf Werkstätten für Menschen mit Behinderung und lautet aktuell:

§18
Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen 
sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe

(1) 1 Die Leitung einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines mit einer Werkstatt für behinderte Menschen vergleichbaren Angebots der Eingliederungshilfe sowie die Leitung einer Tagesförderstätte für behinderte Menschen oder eines mit einer Tagesförderstätte für behinderte Menschen vergleichbaren Angebots der Eingliederungshilfe hat in einem angebotsspezifischen Hygiene- und Schutzkonzept, das auch Fahrdienste zwischen dem Angebots- und Wohnort umfasst und sich nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 25. Juni 2021 (BAnz AT 28.06.2021 V1) richtet, Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu vermindern. 2 Dabei ist den Besonderheiten der jeweils betroffenen Personengruppe Rechnung zu tragen. 

Demnach gilt keine Freiwilligkeit mehr für den Besuch des Arbeitsplatzes in der Werkstatt!

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde Anfang September ergänzt und verlängert bis zum 24. November 2021. Vorgaben bezüglich einer Mindestraumgröße pro Person sind schon länger entfallen, daher konnten die Arbeitsabläufe in der Delme wieder normaler gestaltet werden.

Dennoch gelten weiterhin strenge Hygienevorgaben und für Beschäftigte und Mitarbeitende sind nach wie vor regelmäßige Testungen vorgesehen. Mehr zum Thema Arbeitsschutz hier.

Für Besucher:innen mit Kontakt zu Beschäftigten und Mitarbeitenden (Therapeut:innen, externe Dozent:innen, etc.) gilt ab sofort die 3G-Regelung (Geimpft - Genesen - Getestet; gilt nicht für Handwerkskräfte).

Die Impfquote in den Delme-Werkstätten liegt bei über 80 %, sowohl bei Beschäftigten, als auch Mitarbeitenden!

Folgende Regelungen gelten Aktuell für besondere Angebotsbereiche in der Delme:

  • Die Regelungen für die drei Gastro-Betriebe Delcasy, Delsul und dw-bistro richten sich nach den jeweils geltenden Warnstufen und Leitindikatoren. (Weitere und die aktuell geltenden Details dazu finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Cafés.)
  • Alle delmeshops (Bassum, Delmenhorst und Sulingen) sind wieder geöffnet. Für sie gelten die jeweiligen Regelungen des Einzelhandels in Delmenhorst, Sulingen und Bassum. (Mehr Infos auf unserer delmeshop-Seite.)
  • Der delmeshop online unter www.delme-shop.de nimmt völlig unabhängig vom aktuellen Corona-Geschehen täglich rund um die Uhr gern Ihre Bestellung an.
  • Für die Velo - Die Fahrradwerkstatt gelten die aktuellen Regelungen für den Einzelhandel in Syke/Landkreis Diepholz.
  • Die Wäscherei Ganderkesee läuft im regulären Betrieb.
    Seit dem 1. März 2021 nehmen wir wieder Privatkundenwäsche an!
    Bitte tragen Sie bei der Abgabe einen medizinischen Mundschutz, halten Sie Abstand zu anderen Kund:innen und legen Sie Ihrer Wäsche bitte nach Möglichkeit einen Vordruck / Zettel mit Vor- und Nachnamen sowie Telefonnummer bei. Vielen Dank!!

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