Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus: Werkstätten treten für Vielfalt und Veränderung ein

27. Januar 2025

Anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2025 möchten wir diese Positionierung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (BAG WfbM) unterstützen und hier veröffentlichen:

Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus heute ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) dazu auf, für Vielfalt einzutreten. Der Verband fordert außerdem, dass die nächste Bundesregierung die Weiterentwicklung der Werkstattleistung zügig angehen muss.

„Die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz jährt sich in diesem Jahr zum 80. Mal. Doch die Botschaft, die von den entsetzlichen Verbrechen des Nationalsozialismus ausgeht, ist drängender denn je: In einem Wahlkampf, in dem offen gegen Minderheiten gehetzt und die Demokratie infrage gestellt wird, müssen wir alle für ein vielfältiges Zusammenleben eintreten“, betont Andrea Stratmann, Vorstandsvorsitzende der BAG WfbM.

Der heutige Gedenktag erinnert auch an die mehr als 300.000 Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen des sogenannten „Euthanasie“-Programms ermordet wurden. „Wir müssen unsere Vergangenheit als Mahnung begreifen. Vielfalt ist eine enorme Bereicherung für unsere Gesellschaft, Hass und Hetze hingegen bremsen uns aus. Darum ist es wichtig, dass auch Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilhaben können“, so Andrea Stratmann.

Damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Arbeit und Bildung gelingt, braucht es Werkstätten für behinderte Menschen. Sie richten ihr Angebot an den individuellen Fähigkeiten und Wünschen der Menschen mit Behinderungen aus. Durch Kooperationen mit Unternehmen und Vereinen vor Ort stärken sie den persönlichen Austausch von Menschen mit und ohne Behinderungen. Die Werkstattleistung wird daher auch künftig von großer Bedeutung sein. Ihre Weiterentwicklung ist eine wichtige Aufgabe für die nächste Bundesregierung.

„Das vorzeitige Aus der Ampel-Koalition hat dazu geführt, dass eine zugesagte Reform der Werkstätten, und insbesondere eine Verbesserung der Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten, nicht mehr auf den Weg gebracht wurde. Die BAG WfbM und ihre Mitglieder setzen sich auch weiter konsequent für diese Themen ein. Sie dürfen im Anschluss an die Bundestagswahl in rund vier Wochen nicht einfach in Vergessenheit geraten“, sagt Andrea Stratmann.

Bereits im Jahr 2023 war eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Entgeltsystem in Werkstätten abgeschlossen worden. Die BAG WfbM und ihre Mitglieder hatten sich von Beginn an am Forschungsprozess beteiligt. Denn Werkstätten für behinderte Menschen stehen Veränderungen offen gegenüber und treiben diese aktiv voran.

Auch zu einem Aktionsplan des BMAS vom April 2024 hat der Verband Stellung bezogen und sich im Verlauf des vergangenen Jahres mehrfach zu verschiedenen Themen der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben positioniert. Ein konkreter Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Werkstätten ist jedoch noch nicht bekannt. (Quelle: www.bagwfbm.de )

Weiterhin unterstützen wir sehr die Bemühungen der Bundesvereinigung Lebenshilfe, die sich dafür eingesetzt hat, dass 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs Menschen mit Behinderung, also die Opfer der NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisationen, endlich als Verfolgte des Nazi-Regimes anerkannt werden. Am 30. Januar 2025 und damit vor der Neuwahl soll dazu ein entsprechender fraktionsübergreifender Antrag im Bundestag beschlossen werden. (Quelle: www.lebenshilfe.de )

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